BGV A3 Forderung bzw. Anpassungsfrist DIN VDE 0101-1
Quellen:
BGV A3 (ehem. VBG 4)
Berufsgenossenschaft – Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
vom 1. April 1979
in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996
Aktualisierte Nachdruckfassung Januar 2005.
DIN EN 61936-1 (DIN VDE 0101-1:2011-11)
Anpassung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an elektrotechnische Regeln
Eine Anpassung an neuerschienene elektrotechnische Regeln ist nicht allein schon deshalb erforderlich, weil in ihnen andere, weitergehende Anforderungen an neue elektrische Anlagen und Betriebsmittel erhoben werden. Sie enthalten aber mitunter Bau- und Ausrüstungsbestimmungen, die wegen besonderer Unfallgefahren oder auch eingetretener Unfälle neu in VDE-Bestimmungen aufgenommen wurden. Eine Anpassung bestehender elektrischer Anlagen an solche elektrotechnischen Regeln kann dann gefordert werden.
Wegen vermeidbarer besonderer Unfallgefahren wird u. a. gefordert, dass elektrische Anlagen so zu gestalten und zu errichten sind, dass das Personal beim Bedienen soweit wie praktisch möglich gegen Störlichtbögen geschützt ist. Folgende Maßnahmen sind als Leitfaden zu verstehen:
- Schutz gegen Bedienungsfehler, z. B. durch:
Einbau von Lasttrennschaltern anstelle von Trennschaltern, einschaltfeste Schalter, Verriegelungen, unverwechselbare Schlüsselsperren - Bedienungsgänge so kurz, hoch und breit wie möglich
- Geschlossene Kapselungen oder Abdeckungen anstelle von Kapselungen mit Öffnungen oder Maschendraht.
- Anlagen, die gegen innere Störlichtbögen geprüft sind, anstelle von Anlagen in offener Bauweise
- Ablenkung der Lichtbogengase in eine vom Bedienungspersonal abgewandte Richtung und, falls erforderlich, Ausleitung aus dem Gebäude.
- Einbau von Einrichtungen zu Strombegrenzung.
- Sehr kurze Auslösezeit durch schnellwirkende Relais oder auf Druck, Licht oder Wärme ansprechende Einrichtungen.
- Bedienen der Anlage aus sicherer Entfernung. Dieses Ziel wird vorzugsweise durch die Fernsteuerbarkeit der Anlage erreicht.
- Verhinderung der Wiedereinschaltung durch nichtrückstellbare Einrichtungen, die innere Fehler der Betriebsmittel feststellen, Druckentlastung einschließen und externe Meldungen bereitstellen.
Viele ältere Anlagen erfüllen diese Anforderungen nicht.
Die in der gültigen BGV A3 geforderte Anpassung bzw. Umrüstung alter Anlagen bis zum 31. Oktober 2000 ist längst überfällig. Unternehmer, Vorgesetzte und Elektrofachkräfte haben hier keinen Ermessensspielraum.
Anlagenverantwortliche werden bei Elektrounfällen zur Verantwortung gezogen!
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