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  • E-Check Wiederholungsprüfung von Geier Starkstromtechnik

    E-Check

    Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten und Elektroanlagen

E-Check

Wieso ist der E-Check ein Muss für jeden Betrieb?

Seit dem 01.04.1979 ist die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen in Ihrem Betrieb nach DGUV Vorschrift 3 Pflicht.

Die Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 der Berufsgenossenschaften durchgeführt.
Die Prüfung der Geräte soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte, und damit vor immensen wirtschaftlichen Schäden schützen.

So z.B. schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon, durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde!

Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen, und können bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit einer Geldbuße bis zu 10.000,– € ahnden.

 

Video: E-Check Wiederholungsprüfung 

Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von unserem Fachbetrieb prüfen! Der Nachweis der Prüfung entbindet Sie von der Haftung.

Video: E-Check

Welche Geräte müssen regelmäßig überprüft werden?

Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Stecker an einer Steckdose angeschlossen sind.

Hierzu gehören z.B.:

  • Computer, Drucker, Scanner
  • Kaffeemaschinen
  • Verlängerungskabel
  • Kühlschränke
  • Papierschredder
  • elektr. Küchengeräte in Werkskantinen
  • elektr. Pflegebetten in Heimen und Kliniken etc.

elektr. Werkzeugmaschinen wie:

  • Handbohrmaschinen
  • Elektrotacker
  • Lötgeräte
  • Schwingschleifer
  • Dreieckschleifer
  • elektr. betriebene Sprühpistolen
  • Trennjäger
  • Ein- und Zweihand-Flexgeräte
  • Elektroschlagschrauber
  • Schleifblöcke
  • Ständerbohrmaschinen
  • Schutzgas-Schweißgeräte, Handschweißgeräte etc.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Beachten Sie auch unseren Downloadbereich mit weiteren wertvollen Informationen.

Tel.: 02771 26532-0
Mail: info@geier-starkstromtechnik.de